Beratung

Wir unterstützen ehrenamtliche Betreuer in Ihrer Arbeit. 

 

Um Betreuer zu werden, müssen einige Anforderungen erfüllt sein. Zum Beispiel:

  • Volljährigkeit; keine eigene Behinderung oder psychische Krankheit, die zu Geschäftsunfähigkeit (§ 104 Ziff. 2 BGB) führt;
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis);
  • Keine Vorstrafen (die im Führungszeugnis vermerkt wären);
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Im Rahmen von Veranstaltungen und Beratungen können wir nicht nur Rechtsfragen der Betreuung und die verschiedenen Hilfsangebote klären, sondern auch Regeln für den Umgang mit den Betroffenen besprechen.

Mit unserer Unterstützung haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf